Staatliche Zuschüsse (KfW) für deine Heizungsmodernisierung
Der Staat fördert ERNEUERBARE ENERGIEN!
Unterstützung gibt es bei Umstieg
auf besonders effiziente und emissionsarme
IBC Holz- und Pelletheizungen in Bestandsgebäuden.
Wir unterstützen Dich beim Ausfüllen der Unterlagen
und beantragen deine Förderung
Ruf uns einfach an!
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Wer wird gefördert und welche Fördervoraussetzungen gelten für die staatlichen Zuschüsse (KfW)?
Derzeit sind antragsberechtigt:
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
- Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland.
- Planmäßig ab Ende August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind.
Gefördert werden nur Bestandsgebäude, dies sind fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Was wird gefördert und welche Fördervoraussetzungen gelten für den staatlichen Heizungszuschuss (KfW)?
Gefördert wird die Errichtung/Umbau/Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sowie deren Umfeldmaßnahmen (= Maßnahmen die zur Vorbereitung, Umsetzung oder zur Inbetriebnahme von IBC Heizungsanlagen zwingend erforderlich sind).
Weitere technische Mindestanforderungen:
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Wärmemengenzähler
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Hydraulischer Abgleich
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Dämmung Rohrleitungen gemäß GEG
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Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
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min. 30 Liter Pufferspeichervolumen beim Pelletheizkessel / min. 55 Liter Pufferspeichervolumen beim Holzheizkessel
Wie gestaltet sich der Antragsprozess bei der KfW für Anträge ab dem 27.02.2024?
Die Stufe 1 – Antragsstufe - beginnt mit der Antragsstellung und endet mit dem Zugang des Bewilligungsbescheides. Mit dem Bescheid werden die Fördermittel für den Antragsteller verbindlich für den Bewilligungszeitraum von 36 Monaten reserviert. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
In Stufe 2 – Verwendungsnachweisstufe - zunächst erfolgt die Realisierung der zu fördernden Maßnahme durch den Antragsteller / den Fachunternehmer. Ist die Maßnahme abgeschlossen und wurden alle Rechnungen bezahlt, erstellt der Antragsteller den zugehörigen Verwendungsnachweis online im KfW-Portal. Nach positiver Prüfung durch die KfW wird der Festsetzungsbescheid erstellt und die Fördersumme ausgezahlt.
In 6 Schritten zum KfW-Zuschuss
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BzA-Nummer erstellen lassen
AIm ersten Schritt musst Du Dich mit einem Energieeffizienzexperten oder einem Heizungsfachunternehmer in Verbindung setzen, dieser legt Dir in seinem KfW-Portal eine sogenannte individuelle Projektnummer (BzA-Nummer) an. -
Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen
Schließe mit deinem Fachunternehmen einen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag über den Einbau einer förderfähigen Heizung. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW und das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten. -
Zuschuss beantragen
Registriere Dich nun selbst im Kundenportal „Meine KfW“ und wähle dort das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) aus. Anschließend stellst Du den Antrag. Hierfür benötigst Du die BzA-Nummer und den abgeschlossenen Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag, welcher hochzuladen ist. -
Vorhaben durchführen
Nach Erhalt der Zusage der KfW kannst Du sofort mit deinem Vorhaben starten. -
Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen
Nach Abschluss des Vorhabens bestätigt der Energieeffizienzexperte oder das Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine BnD (Bestätigung nach Durchführung). -
Zuschuss erhalten
Für die Auszahlung deines Zuschusses Du Dich (entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren) im Kundenportal „Meine KfW“ und beantragst dort mit der BnD die Auszahlung. Bitte reiche Deine Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein. Ab September 2024 ist das Portal hierfür freigeschalten.
Eigenleistungen sind erlaubt
Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert. Der Fachunternehmer muss die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis und einem formlosen Schreiben bestätigen.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Der Grundfördersatz „Zuschuss“ beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 30.000,00 € (Brutto ink. MwSt.). Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze mit einer Fördersatz-Obergrenze von 70 Prozent.
Zuschuss | Klimageschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus | Emmissionsminderungszuschlag | ||||
Biomasse (Holz / Pellets) | 30 % | + | - | + | 30 % | + | 2.500 € |
Biomasse + Solarthermie | 30 % | 20 % | 30 % | 2.500 € |
Was bedeutet Grundfördersatz „30 % Zuschuss“?
30 % Zuschuss ist der Grundfördersatz, welcher jedem Antragsteller für die Installation eines förderfähigen Heizkessels zusteht.
Was sind die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeits-Bonus?
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Selbstnutzende Eigentümer
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Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizung (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizung oder Biomasseheizung (Inbetriebnahme vor mehr als 20 Jahren) oder Austausch einer funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Inbetriebnahme älter 20 Jahre)
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Fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altheizung.
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Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer neuen oder bestehenden solarthermischen Anlage, Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden
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Einzureichen sind die Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug
Es gelten die folgenden Bonussätze je nach Datum der Umsetzung:
bis 31. Dezember 2028: | 20 % |
ab ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: | 17 % |
ab ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: | 14 % |
ab ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: | 11 % |
ab ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: | 8 % |
Was sind die Voraussetzungen für den Einkommens-Bonus?
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Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €.
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Einzureichen sind die Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragstellung, Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug.
Was sind die Voraussetzungen für den Emissionsminderungs-Zuschlag?
Für IBC Pellet- und Holzheizungsanlagen wird der Emissionsminderungs-Zuschlag i.H.v. pauschal 2.500,00 € gewährt, wenn der Partikelabscheider OekoTube I/O der Firma OekoSolve eingebaut wird. (Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 bezogen auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand [273 K, 1013 hPa] wird eingehalten.)
Grundsätzlich beachte Folgendes:
- Für alle Anträge, die bei der KFW von selbstnutzenden Eigentümern gestellt wurden, kann ab dem 30.09.2024 der Verwendungsnachweis online eingereicht werden.
- Bitte reiche deinen Verwendungsnachweis spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung ein.
- Du benötigst die BnD- Nummer („Bestätigung nach Durchführung“) von deinem Fachunternehmer.
So ist der weitere Ablauf:
Melde dich im Kundenportal „Meine KfW“ mit deinem Account an und klicke im Menü auf „Meine Anträge“. Anschließend öffne mit Klick auf „Zu den Details“ die Detailansicht deines Zuschussantrags. Mit einem Klick auf „Identifizierung starten“ beginnst Du mit der Identifizierung. Die Identifizierung findet entweder per Schufa-Identitäts-Check, Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren statt.
Bei Förderbeträgen unter 15.000 Euro
per SCHUFA-IdentitätsCheck: Identifiziere dich schnell und einfach per SCHUFA-IdentitätsCheck. Dabei werden deine personenbezogenen Informationen nur abgeglichen und keine Daten gespeichert oder für eine Kreditwürdigkeitsprüfung genutzt.
Bei Förderbeträgen ab 15.000 Euro
per Video-Identifizierung: Während des Videotelefonats wirst Du von Mitarbeitenden des von der KfW beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden.
per Postident: Drucke den Postident-Coupon aus. Gehe mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Dort übernehmen die Mitarbeitenden der Deutschen Post die Identifizierung. Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhältst Du von der KfW eine E-Mail an deine im Kundenportal „Meine KfW“ hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfe, ob die Nachricht ggf. im Spam-Ordner deines E-Mail-Accounts gelandet ist. Solltest Du innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wende dich bitte an die KfW. (Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr, Tel. 0800 539 9010)
Hast Du dich identifiziert, musst Du im „Meine KfW“-Portal bestätigen, dass Du das Vorhaben durchgeführt hast. Dazu benötigst Du die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die dein Fachunternehmer für dich ausstellt. Lade nun alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch und – sofern notwendig – weitere Nachweise (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus).
Mehr Informationen erhältst Du hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Meine-KfW/Online-Antrag-Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude/#29295174
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