Der Schornsteinfeger und seine Aufgaben
Schornsteinfeger sind die Experten, wenn es um die Immissionen der Heizungsanlage geht. Sie werden auch Rauchfangkehrer, Kaminkehrer oder Essenkehrer genannt. Das Aufgabenspektrum eines Schornsteinfegers wird vom Gesetzgeber erarbeitet. Die Kernaufgaben des Schornsteinfegers sind die Reinigung, Messung und Überprüfung diverser Komponenten des Heizsystems und deren Ableitinstanzen für Abgase (Schornstein). Für diese Aufgaben, welche in gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt werden müssen, dürfen Sie seit 2013 den ausführenden Schornsteinfeger-Handwerksbetrieb selber auswählen. Zuvor waren diese Tätigkeiten in einer Art Monopolstatus dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zugewiesen. Im Zuge der Gesetzesnovellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes etablierte sich daraus der Begriff "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger". Bevollmächtigte Schornsteinfeger sind all diejenigen, denen die sogenannten "hoheitlichen" Aufgaben, wie die baurechtliche Abnahme oder auch die Feuerstättenschau inklusive der Überprüfung des ordnungsgemäß technischen Zustands der Feuerstätte und des Einsatzes geeigneter Brennstoffe, vorbehalten sind. Für alle übrigen Aufgaben steht es Ihnen frei, welchen Schornsteinfeger Sie arrangieren. Was sind die Vorteile, wenn Sie den bevollmächtigten Schornsteinfeger beauftragen:
- durch die langjährige Betreuung und Dokumentation kennt er Ihre Heizungsanlage am besten
- verpflichtende Aus-und Weiterbildungen garantieren Ihnen Fachkompetenz
- Einhaltung der Qualitätsstandards nach Zertifizierung im Rahmen der DIN EN ISO 9001 (Norm für Qualitätsmanagement) und 14001 (Norm für Umweltmanagement), regelmäßige Überwachung aus unabhängiger Instanz
Die Intervalle und zu welchem Zweck der Schornsteinfeger zu Ihnen zu Besuch kommt, haben wir in der folgenden Darstellung veranschaulicht. Wenn es technisch möglich ist, können die verschiedenen Maßnahmen an einem Termin erledigt werden. Ausnahme: Messen und Kehren schließt sich einander aus, weil Festbrennstoffkessel beim Kehren außer Betrieb sein müssen.
Produkte, welche häufig von Schornsteinfegern empfohlen werden sind mit diesem Label gekennzeichnet.
Tätigkeit | Gesetzliche Grundlagen | Intervall | Ausführender |
Baurechtliche Abnahme (Darf die Anlage laut Vorhaben installiert werden?) | nach Landesbaurecht | Einmalig vor Inbetriebnahme | Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger |
Feuerstättenschau inkl. Überprüfung des ordnungsgemäßen technischen Zustands der Feuerstätte und des Einsatzes geeigneter Brennstoffe | § 14 SchfHwG § 15 Abs. 2 1. BImSchV i.V.m. § 4 Abs. 1 1.BImSchV |
2x in 7 Jahren (im Abstand von mind. 3 Jahren) | |
Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Ableitbedingungen für Abgase | § 14 Abs. 1 1.BImSchV | Einmalig vor Inbetriebnahme | frei wählbarer Schornsteinfeger |
Erstmessung der Emissionen | § 14 Abs. 2 1.BImSchV | innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme | |
Wiederkehrende Messung der Emissionen | § 15 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 4 1. BImSchV |
alle 2 Jahre | |
Kehren der Abgasanlage und des Verbindungsstücks | § 1 Abs. 1 SchfHwG i.V.m. § 1 Abs. 4 KÜO | 2x jährlich | |
Überprüfung der Verbrennungsluftzufuhr und der Entlüftung | § 1 Abs. 1 SchfHwG i.V.m. § 1 Abs. 4 KÜO | 1x jährlich |
SchfHwG - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
KÜO - Kehr- und Überprüfungsordnung
1. BImSchV - erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes